Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1986, 2103
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1986, Seite: 2103
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1986, 2103:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.05.1986
- VIII ZR 99/85 -
Rückgabe einer Mietsache setzt Änderung der Besitzverhältnisse voraus - BGH zum Beginn der Verjährungsfrist bei Ersatzansprüchen des Vermieters
Wird die Mietsache zum Zwecke der Widerherstellung nach einem Hausbrand an den Vermieter zurückgegeben, ohne aber damit das Mietverhältnis zu beenden, so beginnt ab diesem Zeitpunkt die Verjährungsfrist für eventuelle Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter. Durch die Rückgabe wird der Vermieter nämlich in die Lage versetzt, sich ungestört ein umfassendes Bild von den Beschädigungen am Mietobjekt zu machen und es ist ihm schließlich zuzumuten, vor Ablauf von sechs Monaten den Schaden geltend zu machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1986, 2103 wird teils auch als „NJW 86, 2103“, „NJW 1986, S. 2103“ oder „NJW 86, S. 2103“ zitiert.