Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1991, 33
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1991, Seite: 33
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1991, 33:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.07.1990
- III ZR 217/89 -
Winterdienst: Räum- und Streupflicht der Gemeinde richtet sich nach Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit der Straße
Die Winterdienstpflicht einer Gemeinde richtet sich unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht nach der Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit der Straße. Dass § 1 Abs. 2 Nr. 2 StrReinG NRW nur auf "gefährliche" Fahrbahnstellen abstellt, spielt dabei keine Rolle. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1991, 33 wird teils auch als „NJW 91, 33“, „NJW 1991, S. 33“ oder „NJW 91, S. 33“ zitiert.