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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 1997, 2881

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1997, Seite: 2881

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1997, 2881:

Bundesgerichtshof, Urteil vom25.06.1997
- IV ZR 269/96 -

Unbeabsichtigte Beschädigung eines Pkw durch einen Selbst­tötungs­versuch fällt unter den Begriff "Gefahren des täglichen Lebens" und ist daher von der Privat­haft­pflicht­versicherung gedeckt

Beschädigt ein Selbstmörder bei seinem Suizidversuch unbeabsichtigt einen Pkw, so fällt dies unter den Begriff der "Gefahren des tägliche Lebens" im Sinne der Nr. 1 der Besonderen Bedingungen und Risiko­beschreibungen für die Privat­haft­pflicht­versicherung (BBR). Der Schaden ist daher von der Privat­haft­pflicht­versicherung des Selbstmörders gedeckt. Zudem greift bei einem Selbst­tötungs­versuch nicht der Risikoausschluss der "ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung". Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 1997, 2881 wird teils auch als „NJW 97, 2881“, „NJW 1997, S. 2881“ oder „NJW 97, S. 2881“ zitiert.