Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1997, 2881
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1997, Seite: 2881
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1997, 2881:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.06.1997
- IV ZR 269/96 -
Unbeabsichtigte Beschädigung eines Pkw durch einen Selbsttötungsversuch fällt unter den Begriff "Gefahren des täglichen Lebens" und ist daher von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt
Beschädigt ein Selbstmörder bei seinem Suizidversuch unbeabsichtigt einen Pkw, so fällt dies unter den Begriff der "Gefahren des tägliche Lebens" im Sinne der Nr. 1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung (BBR). Der Schaden ist daher von der Privathaftpflichtversicherung des Selbstmörders gedeckt. Zudem greift bei einem Selbsttötungsversuch nicht der Risikoausschluss der "ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung". Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1997, 2881 wird teils auch als „NJW 97, 2881“, „NJW 1997, S. 2881“ oder „NJW 97, S. 2881“ zitiert.