Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2004, 1593
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2004, Seite: 1593
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2004, 1593:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.03.2004
- III ZR 213/03 -
Keine Haftung des Ehepartners für exorbitante Telefonkosten
Der Ehepartner haftet nicht für die Telefonkosten des anderen Partners, die dieser durch Anrufe bei 0190-Nummern verursacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2004, 1593 wird teils auch als „NJW 04, 1593“, „NJW 2004, S. 1593“ oder „NJW 04, S. 1593“ zitiert.