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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2006, 2116

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2006, Seite: 2116

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2006, 2116:

Bundesgerichtshof, Urteil vom05.04.2006
- VIII ZR 109/05 -

BGH kippt so genannte "Tapetenklauseln" in Formular­mietverträgen

Beim Auszug aus der Mietwohnung müssen Mieter grundsätzlich keine Tapeten entfernen. Der Bundesgerichtshof erklärte in zwei Urteilen (Az. VIII ZR 109/05 und VIII ZR 152/05) die so genannten Tapetenklauseln für unwirksam. Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom05.04.2006
- VIII ZR 163/05 -

Einzelne unbedenkliche Schönheitsreparaturklauseln können in der Summe unwirksam sein

Grundsätzlich muss der Vermieter Schönheitsreparaturen vornehmen. Viele Vermieter übertragen diese Verpflichtung jedoch per Mietvertrag auf den Mieter. Die Übertragung der Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen kann aber unwirksam sein, wenn der Mietvertrag zu viele Klauseln über Schönheitsreparaturen vorsieht. Dann braucht der Mieter nicht zu renovieren, auch wenn jede einzelne Klausel für sich unbedenklich ist. Der Bundesgerichtshof spricht vom so genannten Summierungseffekt. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2006, 2116 wird teils auch als „NJW 06, 2116“, „NJW 2006, S. 2116“ oder „NJW 06, S. 2116“ zitiert.