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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2011, 843

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2011, Seite: 843

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2011, 843:

Bundesgerichtshof, Urteil vom12.01.2011
- VIII ZR 296/09 -

Vermieter kann innerhalb der Abrechnungsfrist die Betriebskostenabrechnung zu Lasten des Mieters korrigieren

Die vorbehaltlose Erstattung eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgenden Guthabens der Mieter stellt für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom12.01.2011
- VIII ZR 296/09 -

BGH: Vermieter kann trotz vorbehaltsloser Auszahlung des Betriebs­kosten­guthabens vor Ablauf der Abrechnungsfrist Anspruch auf Rückzahlung zu viel ausgezahlten Guthabens zustehen

Zahlt der Vermieter ein Guthaben aus einer Betriebs­kosten­abrechnung an die Mieter aus, so stellt dies kein deklatorisches Schuldanerkenntnis oder Verzicht auf etwaige weitere Ansprüche dar. Erweist sich daher die Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist als fehlerhaft, so kann der Vermieter die Abrechnung berichtigen und ein etwaiges zu viel ausgezahltes Guthaben zurückfordern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2011, 843 wird teils auch als „NJW 11, 843“, „NJW 2011, S. 843“ oder „NJW 11, S. 843“ zitiert.