Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2012, 1725
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 1725
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 1725:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.03.2012
- V ZR 115/11 -
Hotel-Hausverbot für Rechtsextremen grundsätzlich zulässig – Hausverbot für damaligen NPD-Chef Udo Voigt im konkreten Fall jedoch unzulässig
Nicht nur Privatleute, sondern auch Unternehmen können ihr Hausrecht grundsätzlich frei ausüben. Darüber hinaus muss die Erteilung eines Hausverbots als Ausdruck der Privatautonomie in der Regel auch nicht gerechtfertigt werden. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der von dem Hausrecht Betroffene gegen den Hausrechtsinhaber aufgrund einer vertraglichen Abrede einen Erfüllungsanspruch erworben hat, der den Aufenthalt in den Räumen einschließt. Dann bedarf das Hausverbot der Rechtfertigung durch sachliche Gründe. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2012, 1725 wird teils auch als „NJW 12, 1725“, „NJW 2012, S. 1725“ oder „NJW 12, S. 1725“ zitiert.