Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2012, 2107
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 2107
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 2107:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.04.2012
- X ZR 76/11 -
Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten
Wenn Veranstalter von Pauschalreisen den Rückflug um mehr als zehn Stunden vorverlegen, kann dies einen Reisemangel darstellen. Organisiert sich der Reisende einen termingerechten Rückflug selbst, kann der Reiseveranstalter unter Umständen schadensersatzpflichtig gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Reiseveranstalter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Änderung der Flugzeiten vorbehalten hat, entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2012, 2107 wird teils auch als „NJW 12, 2107“, „NJW 2012, S. 2107“ oder „NJW 12, S. 2107“ zitiert.