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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2012, 2107

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 2107

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 2107:

Bundesgerichtshof, Urteil vom17.04.2012
- X ZR 76/11 -

Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten

Wenn Veranstalter von Pauschalreisen den Rückflug um mehr als zehn Stunden vorverlegen, kann dies einen Reisemangel darstellen. Organisiert sich der Reisende einen termingerechten Rückflug selbst, kann der Reiseveranstalter unter Umständen schadens­ersatz­pflichtig gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Reiseveranstalter in seinen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen eine Änderung der Flugzeiten vorbehalten hat, entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2012, 2107 wird teils auch als „NJW 12, 2107“, „NJW 2012, S. 2107“ oder „NJW 12, S. 2107“ zitiert.