Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2012, 2723
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 2723
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 2723:
Bundesgerichtshof, Urteil vom28.03.2012
- VIII ZR 244/10 -
Versteigerung eines Luxushandys: Niedriges Startgebot lässt bei Internetauktion nicht zwingend auf Plagiat eines Produkts schließen
Bei einer Internetauktion lassen sich aufgrund des Startpreises keine Rückschlüsse auf den Wert des angebotenen Gegenstandes ziehen. Der bei Internetauktionen erzielbare Preis ist grundsätzlich vom Startpreis völlig unabhängig, da er aus den Maximalgeboten der Interessenten gebildet wird, so dass auch Artikel mit einem sehr geringen Startpreis einen hohen Endpreis erzielen können. Entsprechend muss ein Bieter nicht zwingend davon ausgehen, dass es sich bei einem Luxushandy mit einem Startgebot von einem Euro wahrscheinlich um ein Plagiat handelt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2012, 2723 wird teils auch als „NJW 12, 2723“, „NJW 2012, S. 2723“ oder „NJW 12, S. 2723“ zitiert.