Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 291
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 291
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 291:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.07.2012
- VIII ZR 337/11 -
BGH zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Stromlieferungsverträgen
Der Bundesgerichtshof hatte über die Wirksamkeit von Klauseln in Stromlieferungsverträgen zu entscheiden und erklärte dabei Klauseln zum Zustandekommen eines Vertrages sowie eine Schadensersatzklausel für wirksam. Klauseln über Zutrittsrechte des Stromlieferanten, zu Abrechnungsmodalitäten bei Zahlungsverzug sowie zu vorformulierten Einwilligungserklärungen zum Erhalt von Telefonwerbung erklärte der Gerichtshof dagegen wegen unangemessener Benachteiligung und Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unzulässig. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 291 wird teils auch als „NJW 13, 291“, „NJW 2013, S. 291“ oder „NJW 13, S. 291“ zitiert.