Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 1431
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 1431
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 1431:
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom26.02.2014
- 2 BvE 2/13, 2 BvE 5/13, 2 BvE 6/13, 2 BvE 7/13, 2 BvE 8/13, 2 BvE 9/13, 2 BvE 10/13, 2 BvE 12/13, 2 BvR 2220/13, 2 BvR 2221/13, 2 BvR 2238/13 -
Bundesverfassungsgericht kippt Drei-Prozent-Hürde im Europawahlrecht
Die Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen ist der mit der Sperrklausel verbundene schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit nicht zu rechtfertigen. Eine abweichende verfassungsrechtliche Beurteilung kann sich ergeben, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Künftige Entwicklungen kann der Gesetzgeber dann maßgeblich berücksichtigen, wenn sie aufgrund hinreichend belastbarer tatsächlicher Anhaltspunkte schon gegenwärtig verlässlich zu prognostizieren sind. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 1431 wird teils auch als „NJW 14, 1431“, „NJW 2014, S. 1431“ oder „NJW 14, S. 1431“ zitiert.