Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 1531
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 1531
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 1531:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom19.03.2014
- XII ZB 367/12 -
Wohnwert eines Einfamilienhauses erhöht Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
Ist der einem Kind zum Unterhalt Verpflichtete Eigentümer eines Einfamilienhauses, so ist der Wohnwert des Hauses bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen mit zu berücksichtigen. Die Höhe des Wohnwerts bemisst sich grundsätzlich nach der eingesparten Miete. In bestimmten Fällen muss sich der Unterhaltspflichtige aber das anrechnen lassen, was er durch die Vermietung des Hauses an Einkünfte erzielen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 1531 wird teils auch als „NJW 14, 1531“, „NJW 2014, S. 1531“ oder „NJW 14, S. 1531“ zitiert.