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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2014, 244

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 244

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 244:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom20.06.2013
- 2 AZR 583/12 -

Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat bei Weiter­beschäftigungs­möglich­keit unzulässig

Begeht ein Arbeitnehmer außerdienstlich eine Straftat, so rechtfertigt dies grundsätzlich eine personenbedingte bzw. verhaltensbedingte Kündigung. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn eine zumutbare andere Beschäftigungs­möglich­keit besteht. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2014, 244 wird teils auch als „NJW 14, 244“, „NJW 2014, S. 244“ oder „NJW 14, S. 244“ zitiert.