Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 244
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 244
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 244:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom20.06.2013
- 2 AZR 583/12 -
Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit unzulässig
Begeht ein Arbeitnehmer außerdienstlich eine Straftat, so rechtfertigt dies grundsätzlich eine personenbedingte bzw. verhaltensbedingte Kündigung. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn eine zumutbare andere Beschäftigungsmöglichkeit besteht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 244 wird teils auch als „NJW 14, 244“, „NJW 2014, S. 244“ oder „NJW 14, S. 244“ zitiert.