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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2014, 3229

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 3229

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 3229:

Bundesgerichtshof, Urteil vom28.05.2014
- VIII ZR 94/13 -

Mängel­beseitigungs­kosten von mehr als fünf Prozent des Kaufpreises rechtfertigen Rücktritt vom Kaufvertrag

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Umständen ein Sachmangel "unerheblich" im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann. Die Richter entschieden, dass bei einem behebbaren Sachmangel die Erheblichkeits­schwelle in der Regel bereits dann erreicht ist, wenn der Mängel­beseitigungs­aufwand einen Betrag von fünf Prozent des Kaufpreises überschreitet. Von einem geringfügigen Mangel, kann hingegen in der Regel noch gesprochen werden, wenn der Mängel­beseitigungs­aufwand die vorgenannte flexible Schwelle von fünf Prozent des Kaufpreises nicht übersteigt. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2014, 3229 wird teils auch als „NJW 14, 3229“, „NJW 2014, S. 3229“ oder „NJW 14, S. 3229“ zitiert.