Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 379
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 379
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 379:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.10.2013
- V ZR 212/12 -
Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer
Wohnungseingangstüren stehen nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers, sondern sind zwingend Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Das gilt selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Tür dem Sondereigentum zuordnet. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 379 wird teils auch als „NJW 14, 379“, „NJW 2014, S. 379“ oder „NJW 14, S. 379“ zitiert.