Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 328
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 328
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 328:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.10.2014
- III ZR 32/14 -
Mobilfunkunternehmen darf kein Pfand für SIM-Karte berechnen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Drillisch Telecom GmbH für die Zusendung der Rechnung per Post keine Gebühr von 1,50 Euro verlangen darf. Außerdem untersagte der Bundesgerichtshof dem Unternehmen, für die SIM-Karte ein Pfand von 29,65 Euro zu erheben. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 328 wird teils auch als „NJW 15, 328“, „NJW 2015, S. 328“ oder „NJW 15, S. 328“ zitiert.