wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2018, 1396

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2018, Seite: 1396

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2018, 1396:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom14.12.2017
- III ZR 48/17 -

BGH: Verpassen eines Fluges aufgrund Verzögerung bei Sicher­heits­kontrolle begründet keinen staatlichen Ent­schädigungs­anspruch bei verspätetem Einfinden an Sicher­heits­kontrolle

Verpasst ein Fluggast seinen Flug, weil es bei der Sicher­heits­kontrolle zu Verzögerungen kam, so besteht kein Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat, wenn sich der Fluggast zu spät an der Sicher­heits­kontrolle eingefunden hat. Jeder Fluggast muss einen ausreichenden Zeitpuffer bei der Sicher­heits­kontrolle einplanen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 2018, 1396 wird teils auch als „NJW 18, 1396“, „NJW 2018, S. 1396“ oder „NJW 18, S. 1396“ zitiert.