Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2009, 50
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2009, Seite: 50
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2009, 50:
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom23.06.2008
- 1 Ss 329/08 -
Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge "A.C.A.B."
Wer einem Polizisten die Abkürzung "A.C.A.B." an den Kopf wirft, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des OLG Stuttgart hervor, das einen 18-Jährigen wegen Beleidigung zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 200.- € verurteilte. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2009, 50 wird teils auch als „NStZ-RR 09, 50“, „NStZ-RR 2009, S. 50“ oder „NStZ-RR 09, S. 50“ zitiert.