Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2013, 263
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 263
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2013, 263:
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom20.12.2012
- 2 Ws 886/12 -
Untersuchungshaft: Kein Wellensittich für einen Untersuchungshäftling
Stellt das Halten eines Wellensittichs einen unzumutbaren organisatorischen Aufwand für die Justizvollzugsanstalt dar, so kann einem Untersuchungshäftling die Wellensittichhaltung untersagt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2013, 263 wird teils auch als „NStZ-RR 13, 263“, „NStZ-RR 2013, S. 263“ oder „NStZ-RR 13, S. 263“ zitiert.