Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2013, 290
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 290
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2013, 290:
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom12.06.2013
- 2 Ss OWi 659/13 -
Verantwortlicher für Ladungssicherheit muss regelmäßig Stichproben durchführen
Wer für die Einhaltung der Ladungssicherungsvorschriften bei Lastkraftwagen verantwortlich ist, muss regelmäßig und unerwartet Stichproben durchführen. Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2013, 290 wird teils auch als „NStZ-RR 13, 290“, „NStZ-RR 2013, S. 290“ oder „NStZ-RR 13, S. 290“ zitiert.