Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2015, 244
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2015, Seite: 244
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2015, 244:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.04.2015
- 4 StR 401/14 -
BGH: Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille spricht allein nicht für vorsätzliche Trunkenheitsfahrt
Allein eine die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigende Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille lässt nicht den Schluss einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt zu. Eine solche Blutalkoholkonzentration stellt aber ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen vorsätzlichen Handelns dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2015, 244 wird teils auch als „NStZ-RR 15, 244“, „NStZ-RR 2015, S. 244“ oder „NStZ-RR 15, S. 244“ zitiert.