Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NStZ-RR 2019, 191
Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR),
Jahrgang: 2019, Seite: 191
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NStZ-RR 2019, 191:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom27.03.2019
- 2 BvR 2268/18 -
BVerfG: Strafgefangenen darf aufgrund von Sicherheitsbedenken Zugang zu Computern untersagt werden
Strafgefangenen darf aufgrund von Sicherheitsbedenken der Zugang zu Computern untersagt werden. Die Entkräftung der Sicherheitsbedenken durch Kontrollen ist nicht zumutbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NStZ-RR 2019, 191 wird teils auch als „NStZ-RR 19, 191“, „NStZ-RR 2019, S. 191“ oder „NStZ-RR 19, S. 191“ zitiert.