Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NVersZ 2001, 87
Neue Zeitschrift für Versicherung und Recht (NVersZ),
Jahrgang: 2001, Seite: 87
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NVersZ 2001, 87:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom18.05.1999
- 24 U 77/98 -
Brandschaden aufgrund Morgenzigarette im Bett: Wohnungsmieter haftet nicht für Schadensregulierung durch Versicherung des Vermieters
Kommt es zu einem Wohnungsbrand, weil der Mieter morgens im Bett raucht und unbemerkt glimmende Teile in das Bett gelangen, so haftet der Mieter nicht für die Schadensregulierung der Versicherung des Vermieters. Dem Mieter ist insofern keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NVersZ 2001, 87 wird teils auch als „NVersZ 01, 87“, „NVersZ 2001, S. 87“ oder „NVersZ 01, S. 87“ zitiert.