Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2000, 237
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2000, Seite: 237
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2000, 237:
Amtsgericht Winsen, Urteil vom28.04.1999
- 16 C 602/99 -
Vermieterin muss Kinderwagen von Mietern im Treppenhaus dulden - nicht aber von Besuchern
In einem Klageverfahren hatte die Hauseigentümerin von einer Mieterin verlangt, keinen Kinderwagen mehr im Hausflur abzustellen. Dabei berief sie sich auf die Hausordnung, die besagte, dass das Abstellen von Kinderwagen und anderen Gegenständen untersagt sei, wenn dadurch das Treppenhaus und der Flur nicht mehr den Zweck als Fluchtweg erfüllen könne. Das Amtsgericht Winsen (Luhe) gab der Klage insoweit statt, als der Mieterin untersagt wurde, ihren Besuchern zu gestatten, Kinderwagen im Hausflur abzustellen. Sie selbst dürfe aber ihren eigenen Kinderwagen dort weiter abstellen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2000, 237 wird teils auch als „NZM 00, 237“, „NZM 2000, S. 237“ oder „NZM 00, S. 237“ zitiert.