Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2002, 48
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2002, Seite: 48
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2002, 48:
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom27.09.2001
- 42 C 9839/01 -
Wohngebäudeversicherung muss für Schäden durch undichte Silikonfuge in Wand und Decke eingetretenes Duschwasser aufkommen
Tritt Duschwasser aufgrund einer undichten Silikonfuge in die dahinterliegende Wand und Decke und verursacht dadurch einen Schaden, so muss dafür die Wohngebäudeversicherung aufkommen. Denn in diesem Fall liegt ein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser aus einer sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtung vor. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2002, 48 wird teils auch als „NZM 02, 48“, „NZM 2002, S. 48“ oder „NZM 02, S. 48“ zitiert.