Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2005, 104
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2005, Seite: 104
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2005, 104:
Amtsgericht Neukölln, Urteil vom29.10.2004
- 20 C 98/03 -
Eine vorhandene Gemeinschaftsantenne muss vom Vermieter empfangsbereit gehalten werden
In den letzten Jahren entfernten viele Vermieter die Dachantennen, weil es im Haus Kabelfernsehen gab oder neuerdings mit einfachen Stabantennen digitales terrestrisches Fernsehen empfangen werden kann. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln ist allerdings ein Vermieter verpflichtet, eine vorhandene Gemeinschaftsantenne dergestalt in Ordnung zu halten, dass die Mieter diese mit Hilfe einer Set-Top-Box zum Empfang von digitalen Fernsehprogrammen über die in der Wohnung vorhandene Antennenbuchse nutzen können. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2005, 104 wird teils auch als „NZM 05, 104“, „NZM 2005, S. 104“ oder „NZM 05, S. 104“ zitiert.