Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2006, 98
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2006, Seite: 98
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2006, 98:
Bundesgerichtshof, Urteil vom16.11.2005
- VIII ZR 5/05 -
Mieter darf Parabolantenne bei überwiegendem Informationsinteresse aufstellen
Besteht für die Anbringung einer Parabolantenne ein überwiegendes Informationsinteresse (Art. 5 GG) des Mieters, so tritt das Eigentumsrecht des Vermieters aus Art. 14 GG zurück. Der Vermieter hat dann keinen Anspruch auf Beseitigung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2006, 98 wird teils auch als „NZM 06, 98“, „NZM 2006, S. 98“ oder „NZM 06, S. 98“ zitiert.