Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2010, 879
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2010, Seite: 879
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2010, 879:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom10.12.2009
- I-10 U 88/09 -
Mieterin haftet nicht zwingend für Wohnungsbrand durch auf einem angeschalteten Herd vergessenen Topf
Verlässt eine Mieterin die Wohnung ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, so handelt sie nicht unbedingt grob fahrlässig. Wegen des verursachten Brandes kann der Gebäudeversicherer des Vermieters die Mieterin daher nicht ohne weiteres in Regress nehmen. Als Voraussetzung für einen Ersatzanspruch einer Versicherung gegen den Verursacher eines Brandschadens muss diesem grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden. Ist ein bestimmtes Verhalten objektiv betrachtet zwar als grob fahrlässig einzustufen, muss diese Bewertung nicht auch für die subjektive Betrachtung zutreffen. Danach kann objektive grobe Fahrlässigkeit nach Berücksichtigung der näheren Umstände schließlich doch noch als einfache Fahrlässigkeit gewertet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2010, 879 wird teils auch als „NZM 10, 879“, „NZM 2010, S. 879“ oder „NZM 10, S. 879“ zitiert.