Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2012, 502
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2012, Seite: 502
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2012, 502:
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.01.2012
- VIII ZR 235/11 -
BGH: Kündigungsbeschränkungen und Auswechslungen des Mietgegenstandes bedürfen der Schriftform
Beschränkt der Eigentümer einer Mietwohnung sein Recht auf Kündigung ein, so bedarf dies der Schriftform. Dies gilt auch für eine Auswechslung des Mietgegenstandes. Es ist insofern das Interesse eines potentiellen Grundstückserwerbers zu beachten, Kenntnis von seinen Rechten und Pflichten zu erlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NZM 2012, 502 wird teils auch als „NZM 12, 502“, „NZM 2012, S. 502“ oder „NZM 12, S. 502“ zitiert.