Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZM 2014, 871
Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM),
Jahrgang: 2014, Seite: 871
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZM 2014, 871:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom23.10.2014
- C-359/11 und C-400/11 -
Strom- und Gaskunden müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten von Änderung über Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden
Verbraucher, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht mit Strom und Gas beliefert werden, müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten jeder Preiserhöhung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden. Da die vorliegend in Rede stehende deutsche Regelung eine solche Information nicht vorsieht, verstößt sie gegen die „Stromrichtlinie“ 2003/54 und gegen die „Gasrichtlinie“ 2003/55. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZM 2014, 871 wird teils auch als „NZM 14, 871“, „NZM 2014, S. 871“ oder „NZM 14, S. 871“ zitiert.