Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 1989, 391
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 1989, Seite: 391
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 1989, 391:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.06.1989
- VI ZR 241/88 -
BGH: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Schlaganfall aufgrund durch Unfallverursacher herbeigeführte Aufregung
Stellt der Unfallverursacher nach einem Verkehrsunfall den Geschädigten als Schuldigen hin und regt sich der Geschädigte so sehr darüber auf, dass er einen Schlaganfall bekommt, so haftet dafür nicht der Unfallverursacher. Denn zum einen dienen die Verkehrsregeln nicht zum Schutz vor Schlaganfällen durch Aufregung und zum anderen sind unberechtigte Schuldzuweisungen nach einem Unfall nicht als rechtswidrig anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 1989, 391 wird teils auch als „NZV 89, 391“, „NZV 1989, S. 391“ oder „NZV 89, S. 391“ zitiert.