Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 1996, 288
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 1996, Seite: 288
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 1996, 288:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom18.03.1996
- 5 Ss 383/95 -
Keine versuchte Nötigung aufgrund als Belästigung empfundenen langandauernden Hupens
Will ein Autofahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer durch ein langanhaltendes Hupen zur Weiterfahrt bewegen, so kann dies eine nach § 240 Abs. 1 StGB strafbare Nötigung darstellen, wenn dadurch auf den Verkehrsteilnehmer einen unwiderstehlichen, körperlicher Einwirkung vergleichbarer Zwang ausgeübt und er dadurch gefährdet wird. Empfindet der Verkehrsteilnehmer das Hupen dagegen nur als Belästigung, liegt kein der körperlichen Zwangseinwirkung vergleichbarer Grad an psychischer Beeinflussung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 1996, 288 wird teils auch als „NZV 96, 288“, „NZV 1996, S. 288“ oder „NZV 96, S. 288“ zitiert.