Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2007, 96
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2007, Seite: 96
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2007, 96:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom22.08.2006
- 2 Ss OWi 528/06 -
Verstoß gegen Handyverbot: Ausrede man habe sich mit einem Akkurasierer rasiert blieb erfolglos
Wer während des Autofahrens mit seinem Handy telefoniert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Aussage man habe sich mit einem Akkurasierer rasiert, ist als Schutzbehauptung zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2007, 96 wird teils auch als „NZV 07, 96“, „NZV 2007, S. 96“ oder „NZV 07, S. 96“ zitiert.