Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2013, 247
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2013, Seite: 247
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2013, 247:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom30.10.2012
- I-9 U 5/12 -
Autofahrer muss bei Spurwechsel vor roter Ampel Vorsicht walten lassen
Bemerkt ein Autofahrer vor einer roten Ampel, dass er auf der falschen Spur ist und deswegen zu einem Spurwechsel ansetzt, muss er die größtmögliche Sorgfalt walten lassen. Beachtet er während des Spurwechsels nicht das Gebot der Rücksichtnahme aus § 1 Abs. 2 StVO, haftet er für den verursachten Verkehrsunfall mit. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2013, 247 wird teils auch als „NZV 13, 247“, „NZV 2013, S. 247“ oder „NZV 13, S. 247“ zitiert.