Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2014, 303
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2014, Seite: 303
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2014, 303:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.02.2014
- VI ZR 383/12 -
Beschädigung eines Pkw während behördlich angeordneten Abschleppvorgangs: Keine Haftung des Abschleppunternehmers
Wird ein Fahrzeug während eines behördlich angeordneten Abschleppvorgangs beschädigt, so haftet dafür nicht das Abschleppunternehmen. Insofern bestehen etwaige Schadenersatzansprüche nur gegenüber der Behörde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2014, 303 wird teils auch als „NZV 14, 303“, „NZV 2014, S. 303“ oder „NZV 14, S. 303“ zitiert.