Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2014, 414
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2014, Seite: 414
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2014, 414:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom04.02.2014
- 9 U 149/13 -
Unfall beim Überholen: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim Überholvorgang führt nicht automatisch zu Mitschuld an einem Verkehrsunfall
Ein Verkehrsteilnehmer, der unter Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überholt, muss sich im Falle eines Unfalls nur dann einen Verstoß gegen ein so genanntes "faktisches Überholverbot" vorhalten lassen, wenn sich der Unfall beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht ereignet hätte. Außerdem schützt ein "faktisches Überholverbot" nur die von einem gesetzlichen Überholverbot geschützten Verkehrsteilnehmer und nicht auch den von einer Parkplatzausfahrt in die Straße einbiegenden Verkehrsteilnehmer. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2014, 414 wird teils auch als „NZV 14, 414“, „NZV 2014, S. 414“ oder „NZV 14, S. 414“ zitiert.