Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2014, 481
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2014, Seite: 481
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2014, 481:
Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom17.02.2014
- 19 OWi-89 Js 155/14-21/14 -
Durchfall während Autofahrt: Starker Stuhldrang rechtfertigt nicht Geschwindigkeitsüberschreitung
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 58 km/h überschreitet, riskiert eine Geldbuße von mindestens 240 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Geschwindigkeitsüberschreitung kann zudem nicht durch einen starken Stuhldrang gerechtfertigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2014, 481 wird teils auch als „NZV 14, 481“, „NZV 2014, S. 481“ oder „NZV 14, S. 481“ zitiert.