Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 17.02.2014
- 19 OWi-89 Js 155/14-21/14 -
Durchfall während Autofahrt: Starker Stuhldrang rechtfertigt nicht Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsüberschreitung von 58 km/h begründet Geldbuße von 315 Euro sowie einmonatiges Fahrverbot
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 58 km/h überschreitet, riskiert eine Geldbuße von mindestens 240 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Geschwindigkeitsüberschreitung kann zudem nicht durch einen starken Stuhldrang gerechtfertigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2013 überschritt ein
Geschwindigkeitsverstoß begründete Geldbuße von 315 Euro sowie einmonatiges Fahrverbot
Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilte den
Starker Stuhldrang entschuldigte nicht Geschwindigkeitsverstoß
Nach Auffassung des Amtsgerichts habe der starke Stuhldrang des Autofahrers den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2014
Quelle: Amtsgericht Lüdinghausen, ra-online (vt/rb)
- Fahrverbot für besorgten Vater?
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 08.08.2005
[Aktenzeichen: 1 Ss 81/05]) - Auch bei der Fahrt zum Tierarzt mit einem lebensbedrohlich erkrankten Hund gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen
(Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 29.04.2013
[Aktenzeichen: 2010 Js 43957/12.34 OWi])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 217 DAR 2014, 217 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 481 NZV 2014, 481
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17894
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17894
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.