Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2016, 283
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2016, Seite: 283
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2016, 283:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom09.06.2015
- 28 U 60/14 -
Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien stellt Sachmangel dar
Die aufgrund fehlender Orientierungslinien bestehende Funktionseinschränkung der Rückfahrkamera kann bei einem Mercedes Benz CLS 350 CDI einen erheblichen Sachmangel darstellen, der den Käufer zum Rücktritt vom Fahrzeugkauf berechtigt. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2016, 283 wird teils auch als „NZV 16, 283“, „NZV 2016, S. 283“ oder „NZV 16, S. 283“ zitiert.