Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NZV 2018, 53
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV),
Jahrgang: 2018, Seite: 53
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NZV 2018, 53:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.06.2018
- III ZR 54/17 -
BGH: Haftung des Staates für Amtspflichtverletzung bei Noteinsätzen zur Gefahrenabwehr nicht auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt
Wird im Rahmen eines Noteinsatzes zur Gefahrenabwehr eine Amtspflicht verletzt, so beschränkt sich die Haftung des Staates nicht auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine entsprechende Anwendung von § 680 BGB kommt nicht in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NZV 2018, 53 wird teils auch als „NZV 18, 53“, „NZV 2018, S. 53“ oder „NZV 18, S. 53“ zitiert.