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Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 01.11.2012
- 1 ME 109/12 -
Nachbarantrag gegen Ansiedelung eines Speditionsunternehmens im Osnabrücker Güterverkehrszentrum erfolglos
OVG Niedersächsen lehnt Eilantrag eines Nachbarn gegen die baurechtliche Genehmigung des Vorhabens ab
Die Errichtung eines ca. 150.000 m² großen Logistikzentrums nördlich des Fürstenauer Weges in Osnabrück wird sich voraussichtlich als rechtmäßig erweisen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen.
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet, das die Stadt Osnabrück 1995 als Teil eines Güterverkehrszentrums mit dem Ziel der Verknüpfung von Straße, Schiene und Wasserstraße konzipiert und durch
Planänderungsabsichten der Stadt aus 2009 haben Bebauungsplan nicht unwirksam gemacht
Der Senat ist dem, wie zuvor das Verwaltungsgericht, nicht gefolgt. Das Vorhaben entspreche den Festsetzungen des Bebauungsplans aus dem Jahre 1995. Es komme nicht darauf an, ob gewährleistet sei, dass der Betreiber die Möglichkeiten zur Anbindung an Schiene und Wasserstraße nutze. Die Planänderungsabsichten der Stadt im Jahr 2009 hätten den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen/ra-online
- Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 20.06.2012
[Aktenzeichen: 2 B 25/11]
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Dokument-Nr. 14545
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