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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12.05.2011
- 12 LC 139/09 und 12 LC 143/09 -
Niedersächsisches OVG: Umweltzone in Hannover ist rechtmäßig
Einrichtung einer Umweltzone als Maßnahme zur Reduzierung der verkehrsbedingten Stickstoffdioxidbelastungen nicht unverhältnismäßig
Die Einrichtung der Umweltzone in Hannover ist als rechtmäßig anzusehen. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Die
Umweltzone lässt nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette am Verkehr in der Zone teilnehmen
Nach der zeitlich gestaffelten Einführung der
Einrichtung der Umweltzone formell rechtmäßig und auch in materieller Hinsicht nicht zu beanstanden
Der Luftreinhalte-Aktionsplan der Landeshauptstadt ist nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts formell rechtmäßig. Die Landeshauptstadt ist für den Beschluss über den Plan zuständig gewesen; die Öffentlichkeit ist im Aufstellungsverfahren ausreichend beteiligt worden. Die Einrichtung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2011
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- VG Hannover: Eilanträge gegen Änderung der Umweltzone erfolgreich
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 16.02.2010
[Aktenzeichen: 4 B 533/10]) - VG Berlin: Umweltzone in Berlin rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.12.2009
[Aktenzeichen: VG 11 A 295.08 bis VG 11 A 303.08 sowie VG 11 A 315.08 und VG 11 A 560.08]) - VG Düsseldorf: Umweltzone in Oberhausen ist rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2009
[Aktenzeichen: 3 K 3720/09 und 3 K 285/09])
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Dokument-Nr. 11623
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