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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2009
- 3 K 3720/09 und 3 K 285/09 -
VG Düsseldorf: Umweltzone in Oberhausen ist rechtmäßig
Luftreinhalteplan hält Prüfung durch Gericht stand – Ausnahmegenehmigung für Fahrzeug wird nicht erteilt
Die Umweltzone in Oberhausen / Mülheim (Ruhr) ist rechtmäßig. Luftreinhalteplan weist weder Verfahrensfehler noch inhaltliche Mängel auf. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Die Klage des in Duisburg wohnenden Klägers gegen die in Oberhausen und Mülheim (Ruhr) aufgestellten „Umweltzone“-Verkehrszeichen hatte keinen Erfolg. Vielmehr hielt der diesen Schildern zu Grunde liegende Luftreinhalteplan „Westliches Ruhrgebiet“ der Bezirksregierung Düsseldorf einer umfassenden Prüfung des Gerichts stand. Der Luftreinhalteplan weist nach Auffassung der Kammer weder Verfahrensfehler noch inhaltliche Mängel auf. Die
Keine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeug um Arztbesuche wahrnehmen zu können
Auch mit seiner zweiten Klage auf Erteilung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2009
Quelle: ra-online, VG Düsseldorf
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Dokument-Nr. 8904
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