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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 21.04.2009
- 4 A 5211/08 und 4 A 5289/08 -
Umweltzone Hannover ist rechtmäßig
VG Hannover bestätigt Sinn der Umweltzone
Der Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt Hannover ist formell rechtmäßig und auch in der Sache gerechtfertigt. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Es wies mehrere Klagen gegen die aus der Umweltzone folgenden Fahrverbote abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht
Umweltzone kann NO2-Belastung relevant zu reduzieren
Die von der Beklagten gewählte Maßnahme der
Verkehrslenkende Maßnahmen reichen nicht, um gesetzliche Grenzwerte einzuhalten
Nach Bekundungen eines Verkehrssachverständigen reichen derartige Maßnahmen allein nicht aus, die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Die Erreichung dieses Ziels hat die Beklagte jedoch sicherzustellen. Das Gericht hielt die Maßnahme auch konkret für verhältnismäßig. Es sah dabei durchaus die Härten, die für die Bürger und Betriebe eintreten, deren Fahrzeuge die
Härtefallregelung federt Belastung für Betroffene ab
Unter Berücksichtigung der dafür geschaffenen Härtefallregelung wird die Belastung jedoch so abgefedert, dass die Verhältnismäßigkeit insgesamt nicht in Frage gestellt wird. Dabei hat das Gericht besonders gewichtet, dass die Beklagte aufgrund der Rechtslage verpflichtet ist, sicherzustellen, dass die normierten Grenzwerte eingehalten werden und Alternativen zu den getroffenen Maßnahmen, die weniger belastend sind, nicht erkennbar sind.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover
- Umweltzone in Berlin: Nachrüstung von alten PKW wirtschaftlich zumutbar
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 19.02.2008
[Aktenzeichen: VG 10 A 16.08 und VG 10 A 23.08]) - Umweltzone in Berlin: Keine Ausnahmegenehmigung ohne Kraftfahrzeug
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 31.01.2008
[Aktenzeichen: VG 10 A 9.08, VG 10 A 10.08])
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Dokument-Nr. 7747
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