Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 25.07.2018
- 12 LC 150/16 -
Radfahrer kann nicht gegen Einführung von Schutzstreifen für Radfahrer klagen
Schutzstreifen enthält kein Ge- oder Verbot für Radfahrer
Ein Radfahrer kann nicht gegen die Einführung von Schutzstreifen für Radfahrer klagen. Da der Schutzstreifen kein Ge- oder Verbot für Radfahrer beinhaltet, wird der Radfahrer nicht in seinen Rechten verletzt und es fehlt insoweit an der Klagebefugnis. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein
Verwaltungsgericht weist Klage als unzulässig ab
Das Verwaltungsgericht Hannover wies die Klage als unzulässig ab. Seiner Auffassung nach fehle es dem Kläger an der
Oberverwaltungsgericht verneint ebenfalls Klagebefugnis des Radfahrers
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Diesem stehe keine
Keine Verbesserung der Rechtslage bei Wegfall des Schutzstreifens
Die fehlende rechtliche Belastungswirkung des Schutzstreifens werde nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts auch dadurch deutlich, dass sich die Rechtslage des Klägers als
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 14.06.2016
[Aktenzeichen: 7 A 3932/15]
Jahrgang: 2019, Seite: 455 NJW 2019, 455 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2019, Seite: 110 NZV 2019, 110
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28336
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28336
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.