wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 12.01.2007
4 U 36/08 -

Reisepass ausstellende Behörde muss nicht von sich aus über Einreisebestimmungen informieren

Zur Frage, wer haftet, wenn die Fluggesellschaft den Transport eines Reisenden verweigert, weil dieser nicht das für das Reiseziel erforderliche Visum hat

Wer in die Ferne will, muss sich selbst über die Einreisebestimmungen seines Ziellandes informieren. Unterlässt er das und wird ihm wegen Fehlens eines Visums der Transport verweigert, kann er dafür in der Regel nicht die den Reisepass ausstellende Behörde haftbar machen.

Das zeigt eine jetzt vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigte Entscheidung des Landgerichts Coburg, mit der die Klage zweier (vorübergehend) verhinderter USA-Reisender auf Schadensersatz von fast 5.000 € abgewiesen wurde. Auf die Visumpflicht für die USA hätte das Einwohnermeldeamt allenfalls dann hinweisen müssen, wenn es das Reiseziel der Kläger gekannt hätte. Zudem hätten sich die Kläger selbst über die maßgeblichen Einreisebestimmungen erkundigen können und müssen.

Sachverhalt

Eine Mutter wollte mit ihrem Sohn die Staaten bereisen und ließ für ihn wenige Tage vor dem Abflug beim Einwohnermeldeamt einen "vorläufigen Reisepass" ausstellen. Anders als ein "Expressreisepass" erforderte der aber für die Reise in die USA zusätzlich ein Visum. Weil das fehlte, kam am Flughafen das böse Erwachen: Die Fluggesellschaft verweigerte den Transport. Mit Expressreisepass konnten die beiden dann erst vier Tage später gen Westen entschweben. Für die vertane Urlaubszeit und zusätzliche Aufwendungen machten sie das Einwohnermeldeamt verantwortlich und forderten knapp 5.000 € Schadensersatz.

Gerichtsentscheidung

Ohne Erfolg. Das Landgericht Coburg wies die Klage ab, weil schon nicht festzustellen war, dass die Kläger den Mitarbeitern des Einwohnermeldeamts ihr Reiseziel genannt hatten. Nur dann hätte aber eine Hinweispflicht bestanden. Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte diese rechtliche Einschätzung. Es führte ergänzend aus, ein Schadensersatzanspruch bestehe selbst dann nicht, wenn das Amt nach dem Reiseziel hätte fragen müssen. Denn es war selbstverständlich Sache des Reisenden, die notwendigen Informationen über Einreisebestimmungen einzuholen und sich rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Wer das unterlässt, handelt grob fahrlässig und hat für die Folgen selbst einzustehen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 20.02.2009

Vorinstanz:
  • Landgericht Coburg, Urteil vom 07.01.2008
    [Aktenzeichen: 14 O 652/07]
Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7478 Dokument-Nr. 7478

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7478

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?