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Oberlandesgericht Bamberg, Urteil
- 4 U 62/01 -
Bank wegen Anlageberatung verurteilt
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg hat Ende 2001 eine Bank zu Schadensersatz verurteilt, weil ihre Anlageberater eine Kundin bei der Verwaltung und Anlage ihres geerbten Vermögens falsch beraten hatten.
Die Ehefrau eines Industriellen aus Bad Homburg wollte ihr Erbe sicher und konservativ, d. h. vermögenserhaltend anlegen. Dem entsprach die Empfehlung in sogenannten „Wandelanleihen“ der niederländischen Flugzeugfirma Fokker im Jahr 1995 nicht. Diese Anleihen galten schon damals als spekulativ und nur für sehr erfahrene und risikofreudige Anleger geeignet, was die Kundin jedoch nicht war. Damit war die Beratung weder anlegergerecht noch in Bezug auf das bestehende, aber nicht offengelegte Verlustrisiko anlagegerecht. Da die Fa. Fokker im Frühjahr 1996 Konkurs anmeldete, muß die Bank den Schaden der Anlegerin, der im Verlust aus den Aktiengeschäften besteht, tragen. Die Anlagesumme betrug seinerzeit 200.000,- DM.
Allerdings beschränkt sich nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg die Haftung der Bank der Höhe nach lediglich auf einen Teilbetrag von 80.000,- DM, weil die Kundin die späten Warnhinweise der Bank mit sofortiger Verkaufsempfehlung hinsichtlich der Anleihe nicht beachtet hatte.
Vorinstanz:
Landgericht Würzburg - 22 O 1656/99
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Quelle: Pressemitteilung des OLG Bamberg vom 20.03.2002, bearbeitet von der ra-online Redaktion
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Dokument-Nr. 1131
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