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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 24.03.2009
- 10 UF 166/03 -
OLG Brandenburg: Eingehen einer außerehelichen gleichgeschlechtlichen Beziehung vor der Trennung kann zur Kürzung des Trennungsunterhaltes führen
Fehlverhalten gegenüber Ehemann macht uneingeschränkte Unterhaltszahlung unmöglich
Geht ein Ehepartner während einer noch bestehenden Ehe ein dauerhaftes außereheliches Verhältnis ein, rechtfertigt dies nach der Trennung eine Kürzung des Trennungsunterhalts um 50 Prozent. Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Fall trennte sich eine verheiratete Frau von ihrem Mann und ging mit einer anderen Frau eine Liebesbeziehung. Die drei gemeinsamen Kinder blieben beim Vater. Von ihrem Mann forderte die Frau für die Zeit der
Uneingeschränkte Zahlung "grob unbillig" – Verhältnis begann bereits als Ehe noch „intakt“ war
Der Bundesgerichtshof erklärte die Forderung für grundsätzlich begründet und verwies den Fall zurück an das Brandenburgische Oberlandesgericht. Die Richter entschieden, dass der Frau ein um die Hälfte reduzierter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2010
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
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Dokument-Nr. 9354
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