Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 20.11.2012
- 6 U 36/12 -
Jugendliche Autofahrer haften nach einem Unfall auf Schadensersatz und Nutzungsentschädigung
Minderjährige Fahrer hätten angesichts ihres Alters Gefährlichkeit ihres Tuns voraussehen können
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass ein 17-Jähriger und ein 12-Jähriger für Schäden haften, die sie durch unachtsames Autofahren an einem anderen Fahrzeug verursacht haben.
Im zugrunde liegenden Streitfall bastelten im April 2009 die beiden Jugendlichen - beide ohne Fahrerlaubnis - an einem abgemeldeten Fahrzeug herum, das der Mutter des älteren der beiden gehörte. Das Fahrzeug war auf einem Privatgrundstück abgestellt. Der 17-Jährige machte mit dem Fahrzeug Fahrübungen und fragte den 12-Jährigen, ob er nicht auch einmal eine Runde drehen wolle. Der Jüngere setzte sich auf den Schoß des Älteren ans Steuer. Als die beiden auf diese Weise anfahren wollten, machte das Fahrzeug einen Satz nach vorn, so dass es gegen ein auf demselben Grundstück geparktes Fahrzeug stieß, das einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kam für den Schaden nicht auf, weil das von den beiden Jugendlichen geführte Fahrzeug abgemeldet war.
Staatsanwaltschaft stellt Strafverfahren gegen Jugendliche ein
Die Staatsanwaltschaft stellte die gegen die beiden jugendlichen Fahrer eingeleiteten Strafverfahren ein. Eine Bestrafung des jüngeren der beiden Fahrer schied aus, weil er strafunmündig war. Der ältere Fahrer konnte nicht bestraft werden, weil der
Landgericht verurteilt jugendliche Fahrer zur Zahlung von Schadensersatz
Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte mit Urteil vom 27. Januar 2012 auf die Klage des Eigentümers des beschädigten Fahrzeugs die beiden jugendlichen Fahrer zum Ersatz des Sachschadens. Die beiden zum Unfallzeitpunkt noch minderjährigen Fahrer hätten angesichts ihres Alters die Gefährlichkeit ihres Tuns voraussehen und nach dieser Einsicht handeln können. Das Landgericht wies die Klage gegen die Eigentümerin des abgemeldeten Fahrzeugs ab. Auch eine Nutzungsentschädigung sprach es dem Geschädigten nicht zu.
OLG: Mutter haftet zusammen mit jugendlichen Fahrern zusätzlich auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung
Dagegen legte der Kläger Berufung zum Brandenburgischen Oberlandesgericht ein. Die Berufung führte dazu, dass der Kläger auch von der Eigentümerin des Unfallfahrzeugs
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg/ra-online
- Privathaftpflicht: Versicherungsschutz, wenn minderjähriges Kind nicht vorsätzlich handelt
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 06.07.2007
[Aktenzeichen: 10 U 1748/06]) - Eltern haften nicht für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.11.2012
[Aktenzeichen: I ZR 74/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14755
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14755
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.