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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2019
- 9 UF 49/19 -
Höheres Einkommen aufgrund Karrieresprungs bleibt für Trennungsunterhalt außer Betracht
Karrieresprung ist unerwartet und vom Normalfall erheblich abweichende Einkommensentwicklung
Im Rahmen des Trennungsunterhalts bleibt ein erhöhtes Einkommen unberücksichtigt, wenn die Einkommensentwicklung unerwartet und vom Normalfall erheblich abweicht. In diesem Fall liegt ein Karrieresprung vor, der unterhaltsrechtlich unbeachtet bleibt. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall lebte ein Ehepaar seit 2015 getrennt. Aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung aus dem Jahr 2016 erhielt die Ehefrau einen monatlichen
Kein höheres Trennungsunterhalt aufgrund Karrieresprungs
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass die
Vorliegen eines nicht zu berücksichtigenden Karrieresprungs
Ein nicht zu berücksichtigender
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2019
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bernau, Beschluss vom 15.02.2019
[Aktenzeichen: 6 F 279/18]
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Dokument-Nr. 27848
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